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Mitgliedschaftsbedingungen und Beitrittsvereinbarung

Club de la Felicidad – Tanz.Kultur.Gemeinschaft Köln e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins „Club de la Felicidad – Tanz.Kultur.Gemeinschaft Köln e.V.“ (nachfolgend „Verein“ genannt).

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins sowie diese Mitgliedschaftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

(2) Der Aufnahmeantrag ist in Textform oder über ein vom Verein bereitgestelltes Online-Formular einzureichen.

(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrags durch den Verein.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung oder durch eine gesonderte Beitragsordnung festgelegt.

(2) Die Mitgliedsbeiträge sind fristgerecht zu entrichten.

(3) Der Verein kann unterschiedliche Beitragsklassen festlegen, insbesondere für:

  • Ordentliche Mitglieder

  • Fördermitglieder

  • Ermäßigte Mitglieder

  • Ehrenmitglieder

(4) Bereits gezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht erstattet.

§ 4 Rechte der Mitglieder

Mitglieder haben insbesondere das Recht:

  • an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen,

  • Vorschläge zur Vereinsarbeit einzubringen,

  • die Einrichtungen und Angebote des Vereins im Rahmen der geltenden Regelungen zu nutzen,

  • an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, besitzen ordentliche Mitglieder das aktive Stimmrecht.

§ 5 Pflichten der Mitglieder

Mitglieder verpflichten sich:

  • die Ziele des Vereins zu fördern,

  • die Satzung sowie Vereinsordnungen einzuhalten,

  • Beiträge fristgerecht zu zahlen,

  • Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen,

  • die Rechte anderer Mitglieder zu respektieren.

§ 6 Verhaltensregeln

(1) Der Verein steht für Respekt, Vielfalt, Inklusion und gegenseitige Wertschätzung.

(2) Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung, Gewalt oder sonstiges respektloses Verhalten werden nicht geduldet.

(3) Jede Person hat das Recht, eine Tanzaufforderung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Die Anweisungen von Veranstaltungsleitern, Vorstandsmitgliedern oder beauftragten Personen sind zu beachten.

§ 7 Teilnahme an Veranstaltungen

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(2) Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(4) Für den Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während Vereinsveranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

(2) Diese können zur Dokumentation der Vereinsarbeit sowie für Vereinsmedien, soziale Netzwerke, Pressearbeit und Werbezwecke verwendet werden.

(3) Mitglieder können einer Veröffentlichung ihrer erkennbaren Abbildung im Einzelfall widersprechen. Der Verein wird berechtigte Interessen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vereins.

§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch: ○ Austritt, ○ Ausschluss, ○ Tod (bei natürlichen Personen) oder Auflösung (bei juristischen Personen). 

2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist jederzeit möglich.

 3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 

4. Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied Berufung an die nächste Mitgliederversammlung einlegen, die dann endgültig entscheidet.

§ 11 Ausschluss von Mitgliedern

(1) Ein Mitglied kann insbesondere ausgeschlossen werden bei:

  • schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung,

  • vereinsschädigendem Verhalten,

  • wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln,

  • Beitragsrückständen von mehr als drei Monaten trotz Mahnung.

(2) Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(3) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§ 12 Änderungen

Der Verein behält sich vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Rechte der Mitglieder nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: [Datum]